05. Jul. 09. posted by uli

scheidung

wenn man von scheidung betroffen ist – dann merkt man spätestens jetzt, dass die ehe eine wirtschaftsgemeinschaft ist mit weitreichenden juristischen und steuerlichen konsequenzen. falls man verlassen wird, beunruhigt das besonders – abgesehen vom seelischen schmerz.

seit 2007 hat sich einiges geändert an den entscheidungswegen der richter und an den gesetzlichen rahmenbedingungen für die ehe.
besonders hinsichtlich unterhalt und ehevertrag.
der staat schützt nun sein sozialamt und jeder richter hat das recht eheverträge ausser kraft zu setzen wenn dadurch verhindert wird, dass ein neuer sozialfall geschaffen wird.

nun ist die lage so, dass – sobald man 3 jahre mindestens unverheiratet zusammen lebt – im fall der trennung die gleiche gesetzeslage gilt als wenn man geheiratet hätte ohne ehevertrag. das kommt natürlich nur zur anwendung, wenn jemand klagt und recht auf die einlösung einer forderung hätte.

hier würde ich mich auch freuen, wenn juristen kommentare schreiben würden zur weiteren erklärung von details.

uli

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